Allgemeines
Zuschüsse
Wo bekomme ich detaillierte Informationen zu den verschiedenen Zuschussarten?
Wir machen eine Freizeit, welche Zuschussmöglichkeiten gibt es?
Allgemeine Fragen
gültig für Landesjugendplan und Kirchlichen Jugendplan
Wer kann über die Servicestelle Zuschüsse der Abteilung Jugendpastoral Zuschüsse beantragen?
Kann ich die Formulare vom letzten Jahr verwenden?
Was ist beim Verwendungsnachweis zu beachten?
Wie hat ein Bericht auszusehen? Wie ausführlich muss ein Bericht sein?
Was ist bei den Teilnehmendenlisten zu beachten?
Muss ich Kostenbelege mit einreichen?
Wie hoch ist der Zuschusssatz?
Was passiert, wenn ich die Unterlagen zu spät abschicke?
Wo bekomme ich detaillierte Informationen über die verschiedenen Zuschussarten?
Hier auf der Homepage haben wir zu allen Fördertiteln Informationen zusammengestellt.
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Wir machen eine Freizeit, welche Zuschussmöglichkeiten gibt es?
Freizeit heißt: Die Maßnahme hat überwiegend Jugenderholungscharakter, hat nur in geringen Anteilen z.B. religiöse Inhalte und dauert mindestens 4 Tage.
Der Landesjugendplan bezuschusst die Betreuenden und auch die teilnehmenden Kinder aus sozialschwachen Familien.
Der Kirchliche Jugendplan gibt einen Zuschuss, wenn auf der Freizeit an einem religiösen Thema gearbeitet wird.
Viele Städte und Kreise geben auch einen Zuschuss. Bei der Stadt/Kreis nachfragen.
Wer kann über die Servicestelle Zuschüsse der Abteilung Jugendpastoral Zuschüsse beantragen?
Landesjugendplan:
Alle kath. Träger und katholischen Jugendverbände der Erzdiözese Freiburg der außerschulischen Jugendbildung. Außer DPSG-, PSG-, KLJB-Gruppen. Diese rechnen über ihre Diözesanstellen ab.
Kirchlicher Jugendplan:
Alle kath. Träger (Erzdiözese Freiburg) kirchlicher Jugendarbeit auf Ebene der Kirchengemeinden.
Der BDKJ und seine Mitgliedsverbände und anerkannte Träger kirchlicher Jugendarbeit auf Dekanats-, Bezirks-, Regional- und Diözesanebene.
Kann ich die Formulare vom letzten Jahr verwenden?
Aktuelle Anträge und Verwendungsnachweise des Landesjugendplans sind ausschließlich über www2.oase-bw.de zu stellen. Haben Sie keinen Zugangscode, wenden Sie sich bitte an die Servicestelle Zuschüsse.
Für den Kirchlichen Jugendplan holen Sie sich die aktuellsten Formulare im Internet auf unserer Homepage. Es sind manchmal nur Kleinigkeiten, die geändert werden - aber dazu führen, dass die Unterlagen wieder zurückgeschickt werden müssen.
Was ist beim Verwendungsnachweis zu beachten?
Landesjugendplan:
Als Veranstalter kann hier der Verband (KJG/Kolping, etc.) mit Adresse des Antragstellers eingetragen werden. Der Verwendungsnachweis ist von einer Leitungsperson des Vorganges zu unterschreiben.
Kirchlicher Jugendplan:
Hier kann als Träger nur der in den Richtlinien vorgegebene Antragsstellende mit dessen Dienstadresse auftreten. Als Kontoinhaber darf keine Privatperson angegeben werden. Der Verwendungsnachweis muss von einer hauptamtlichen Person (Pfarrer, Gemeindereferent*in, Jugendreferent*in, etc.) unterschrieben sein.
Bei allen Verwendungsnachweisen immer die Bankverbindung eintragen.
Wie hat ein Bericht auszusehen?
Beim LJP verwenden Sie bitte die Vorlage in www2.oase-bw.de
Beim KJP verwenden Sie bitte die Berichtsvorlage. Geben Sie bitte nur die zuschussfähige Arbeit mit Datum und Zeitangaben versehen an.
Wie ausführlich muss ein Bericht sein?
Die Arbeitseinheit (2,5 Std.) sollte mit 5 - 10 Zeilen max. eine halbe Seite beschrieben werden. Die Arbeitsmethoden dazuschreiben.
Was ist bei der Teilnehmendenliste zu beachten?
Das wichtigste ist, dass die Listen korrekt ausgefüllt werden. Sehr häufig wird das Geburtsdatum oder Alter vergessen, die Anschrift ist nicht vollständig, usw.
Neue Regelung: Landesjugendplan - hier bitte keine Teilnehmendenlisten mitschicken.
Für eine evtl. Prüfung sind die Listen 5 Jahre datenschutzkonform vom Veranstalter aufzubewahren.
Muss ich Kostenbelege mit einreichen?
Grundsätzlich nein.
Wir überprüfen stichprobenhaft. Sie werden dann von uns angeschrieben und wir bitten Sie, uns Kopien aller Belege zu schicken.
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Wie hoch ist der Zuschusssatz?
Landesjugendplan:
Die Zuschusssätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Die Sätze sind in der Regel ab Mai/Juni bekannt. Bis dahin kann kein Verwendungsnachweis abgerechnet und auch kein Zuschuss ausbezahlt werden. Hier muss man sich in Geduld üben.
Für die Planung kann man von den Sätzen des Vorjahres ausgehen. Evtl. Kürzungen sind vom Veranstalter zu tragen.
Kirchlicher Jugendplan:
Der Zuschusssatz wird jedes Jahr neu festgelegt. Die Sätze sind in der Regel ab Ende Februar bekannt.
Was passiert, wenn ich die Unterlagen zu spät abschicke?
Landesjugendplan-Anträge
Hier sind die Fristen unbedingt einzuhalten. Hier kann ein "Zu Spät sein" bedeuten, dass es keinen Zuschuss mehr gibt. Rufen Sie in der Servicestelle an und fragen in Ihrem konkreten Fall nach!
Landesjugendplan-Verwendungsnachweise
Hier ist trotz Verspätung evtl. noch ein Zuschuss möglich. Also auf jeden Fall noch einreichen. Allerdings wird das Haushaltsjahres Ende Januar des nächsten Jahres in der Regel abgeschlossen. Danach ist kein Zuschuss mehr möglich.
Kirchlicher Jugendplan-Anträge
Hier ist trotz Verspätung evtl. noch ein Zuschuss möglich. Rufen Sie in der Servicestelle an und fragen in Ihrem konkreten Fall nach.
Kirchlicher Jugendplan-Verwendungsnachweise
Hier ist trotz Verspätung evtl. noch ein Zuschuss möglich. Allerdings wird dies erst am Ende des Haushaltsjahres (März des nächsten Jahres) feststehen. Sollten hier noch Mittel für die Zuspätgekommenen da sein, wird ein Zuschuss ausbezahlt. Also auch hier, auf jeden Fall noch einreichen.


