Internationale Jugendbegegnung
Antragsvordrucke: Voranmeldung (Vordruck muss bei uns angefordert werden.)
Antrag und VMW: wird vom Jugendhaus Düsseldorf versandt.
Abgabefrist: Internationale Begegnung / Deutsch-Französisches Jugendwerk
Durchführung Jan.-Feb.: Oktober des Vorjahres
Durchführung März-Dez.: Dezember des Vorjahres
Abgabefrist: Deutsch-Polnisches Jugendwerk
Durchführung Jan.-Dez.: 30 September des Vorjahres
Antragsverfahren:
- Voranmeldung der Maßnahme durch die Träger über die Diözesanstellen/Mitgliedsverbände an die Zentralstelle (Jugendhaus Düsseldorf).
- Ermittlung der Planungssummen für die einzelnen Programme durch JHD.
- Antrag der Zentralstelle an das Bundesministerium für Frauen und Jugend (BMFJ), Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW), Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW) und Fachausschüsse.
- Bewilligung der Mittel für die Programme vom BMFJ, DFJW und DPJW an die Zentralstelle.
- Anträge der Träger für die Maßnahmen an die Zentralstelle mit Stellungnahmen der Diözesen bzw. Mitgliedsverbände.
- Bewilligung an die Träger aufgrund der uns vom BMFJ bzw. Fachausschuss zur Verfügung stehenden Mittel, Abruf der 1. Rate möglich.
- Durchführung der Maßnahme (eventuelle Prüfung durch JHD)
- Verwendungsnachweise der Träger an die Zentralstelle.
- Prüfung der Verwendungsnachweise durch die Zentralstelle, Abrechnung und Restzahlung.
- Gegebenenfalls Nachbewilligung bei hohen Mittelrückflüssen durch Maßnahmenveränderungen bzw. Absagen der Maßnahmen (bei DPJW nicht möglich)
- Verwendungsnachweise der Zentralstelle an BMFJ, DFJW und DPJW
Infos gibt es bei der beim
Jugendhaus Düsseldorf e.V. Postfach 320520, 40420 Düsseldorf
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