Bildungsmaßnahme zur Drogenprävention

Antrag:
erforderlich!
A6.2 (Seminare)/A7.2 (Maßnahmen)
Abgabefrist für Anträge: 15. Januar des laufenden Jahres
Verwendungsnachweis:

V6.2/V7.2 , Teilnehmerliste L2 und Programm

Abgabefrist für
Verwendungsnachweis und die dazugehörigen Unterlagen:

spätestens 4 Wochen nach Ende der Maßnahme

 

Zuschüsse können gewährt werden für:

Praktische Maßnahmen und Seminare, sofern sie die ursächlichen Zusammenhänge für die Entstehung von Sucht behandeln. Themen sind alle Suchtformen, beispielsweise Rauschgift, Medikamente und Alkohol als auch Spielsucht, Magersucht.

Der Zuschusssatz ist bei der Servicestelle Zuschüsse zu erfragen.

Bitte verwenden Sie die Anträge entsprechend für Drogenprävention auf www2.oase-bw.de.